Wachstumschancengesetz & EN 16931 Konform

E-Rechnungspflicht Deutschland 2025: ZUGFeRD & XRechnung nahtlos automatisieren

Ab dem 1. Januar 2025 müssen deutsche B2B-Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. TaxAmp generiert vollautomatisierte Factur-X / ZUGFeRD 2.2 und XRechnung XMLs für reibungslose GoBD-Konformität.

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Gesetzlicher Zeitplan & Meilensteine

  • 01.01.2025 - Gesetzliche Empfangspflicht B2B

    Alle inländischen Unternehmen müssen in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen (ZUGFeRD/XRechnung) nach EN 16931 empfangen zu können. Reine PDFs ohne XML sind unzulässig.

  • 01.01.2027 - Ausstellungspflicht für Großunternehmen

    Verpflichtende Ausstellung von E-Rechnungen im B2B-Bereich für alle Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz.

  • 01.01.2028 - Vollständige E-Rechnungspflicht

    Absolutes Aus für Papierrechnungen und unstrukturierte E-Mail-PDFs im gesamten deutschen B2B-Wirtschaftsverkehr.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt eine gewöhnliche PDF-Rechnung ab 2025 noch als E-Rechnung in Deutschland?
Nein. Das Wachstumschancengesetz definiert eine E-Rechnung ausschließlich als Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format (Norm EN 16931). Eine reine PDF- oder Bilddatei erfüllt diese Kriterien nicht mehr.
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD 2.2 und XRechnung?
XRechnung ist ein reines semantisches XML-Datenmodell, das im B2G-Bereich vorgeschrieben ist. ZUGFeRD 2.2 ist eine hybride Datei (PDF/A-3 mit eingebettetem XML). TaxAmp unterstützt beide Formate.
Müssen Kleinunternehmer ab 2025 E-Rechnungen annehmen?
Ja. Die Pflicht zum Empfang gilt für ausnahmslos alle deutschen Unternehmer im B2B-Bereich unabhängig von der Kleinunternehmerregelung.